HYLA Logo
Saison 2026/27

Regeln & Durchführungsbestimmungen

Damit alle Vereine mit demselben Stand in die Premieren-Saison gehen, haben wir die Bestimmungen für den 1. HYLA Cup hier kompakt zusammengefasst. Sie orientieren sich eng an den Pokalbestimmungen des Bayerischen Fußball-Verbands, sind aber bewusst schlank gehalten.

§ 1

Grundlagen

Der HYLA Cup ist ein regionaler Mädchen-Fußballpokal für D-, C- und B-Juniorinnen in Oberbayern. Ausrichter ist der FC Lengdorf e.V., Titelsponsor ist HYLA. Die Ansetzung der Spiele erfolgt über den Bayerischen Fußball-Verband (BFV).

Es gelten die Fußball-Regeln des DFB sowie – soweit hier nichts anderes bestimmt ist – die Spielordnung und die Frauen- und Mädchenordnung (FMO) des BFV in ihrer jeweils gültigen Fassung, insbesondere die Bestimmungen über Pokalspiele (§§ 30 ff. FMO). Für alles, was diese Durchführungsbestimmungen nicht ausdrücklich regeln, gelten die Ordnungen des BFV.

§ 2

Teilnahme und Modus

§ 3

Heimrecht

Grundsätzlich hat der klassenniedrigere Verein Heimrecht. Bei Klassengleichheit hat der zuerst gezogene Verein Heimrecht.

§ 4

Spielzeit und Spielfeld

AltersklasseSpielzeitSpielform
B-Juniorinnen2 × 40 MinutenGroßfeld, 11 gegen 11
C-Juniorinnen2 × 35 MinutenGroßfeld, 11 gegen 11
D-Juniorinnen2 × 30 MinutenKompaktfeld, 9 gegen 9

Die Spielzeiten entsprechen damit den im Juniorinnenbereich üblichen Spielzeiten nach § 8 FMO. Bei gemischten Altersklassen richtet sich die Spieldauer nach der höheren Altersklasse.

§ 5

Entscheidung bei unentschiedenem Ausgang

Endet ein Spiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, wird der Sieger ohne Verlängerung direkt durch Elfmeterschießen nach Regel 10 der Fußball-Regeln ermittelt.

Damit bleiben die Belastung für die Mädchen und der Zeitrahmen der Abendspiele überschaubar – die Regelung entspricht § 31 Absatz 1 FMO.

§ 6

Spielberechtigung (Einsatzregelung)

Für den Einsatz in den Spielen des HYLA Cup ist pass-/spielrechtlich das Freundschaftsspielrecht ausreichend. Ein Pflichtspielrecht ist nicht erforderlich.

Das entspricht § 6 Absatz 4 FMO, wonach in allen sonstigen Pokalspielen – außer dem Verbands-Pokal der Frauen – das Freundschaftsspielrecht genügt. Praktisch bedeutet das: Auch Spielerinnen, die erst nach Ablauf der Wechselfrist zum Verein gekommen sind und deshalb noch kein Pflichtspielrecht besitzen, dürfen im HYLA Cup eingesetzt werden, sofern für sie ein gültiges Freundschaftsspielrecht vorliegt.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Frauen- und Mädchenordnung, insbesondere zum Einsatz in höheren Altersklassen und zum Zweitspielrecht. Eine Spielerin darf an einem Tag nur in einem Meisterschafts-, Entscheidungs-, Relegations- oder Pokalspiel eingesetzt werden (§ 8 Absatz 6 FMO).

§ 7

Mitwirkung nicht spielberechtigter Spielerinnen

Bei der Mitwirkung nicht spielberechtigter Spielerinnen kann Anzeige erhoben werden; sie muss innerhalb von zwei Tagen nach dem Spiel erhoben sein. Über die Anzeige entscheidet das zuständige Sportgericht. Eine Spielwertung ist nicht mehr möglich, wenn der betroffene Verein inzwischen ein weiteres Pokalspiel ausgetragen hat (§ 33 FMO entsprechend).

§ 8

Spielausfall, Verlegung und Nichtantreten

§ 9

Schiedsrichter und Spielbericht

Die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter werden über den BFV angesetzt. Die Schiedsrichterkosten trägt der gastgebende Verein – es gilt also dieselbe Regelung wie bei den klassischen Ansetzungen im Verbandsspielbetrieb.

Spielberichte werden regulär über SpielPlus erfasst; die Vereine tragen die Ergebnisse wie bei Verbandsspielen ein.

§ 10

Schlussbestimmungen

Ergänzungen und notwendige Änderungen dieser Durchführungsbestimmungen werden von der Spielleitung des HYLA Cup festgelegt und auf dieser Seite bekannt gegeben. Fragen beantworten wir gerne unter info@hyla-cup.de.

Stand: 22.09.2026 · Spielleitung HYLA Cup, FC Lengdorf e.V. · Grundlage: Spielordnung sowie Frauen- und Mädchenordnung des Bayerischen Fußball-Verbands in der Fassung ab 01.07.2026 bzw. 16.07.2026.

← Zurück zur Startseite